Verordnung Schule unter Pandemiebedingungen in der ab 14. September gültigen Fassung
Allgemeine Corona-Verordnung BW in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung
Erklärung der Erziehungsberechtigten, in der versichert wird, dass ihr Kind keine corona-typischen Krankheitssymptome hat und nicht in einem Risikogebiet war. Alle Schülerinnen und Schüler müssen diese am ersten Schultag mitbringen und bei ihrem Klassenlehrer abgeben.